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Was ist bei einem Tatto zu beachten?

Dienstag, Februar 23rd, 2010

Ein Tattoo ist ein aus Tinte erstelltes Bild, welches man sich auf die Haut aufmalen lässt. Dabei kann das Tattoo die unterschiedlichsten Farben, Formen und Größen haben. Von einer kleinen Blume über Tiermotive oder Symbole bis hin zu Namen oder Zahlen ist nahezu alles möglich. Die Farbe wird durch eine Tätowiermaschine bzw. eine oder mehrere Nadeln in die Haut eingebracht. Genauer gesagt in die zweite Hautschicht. Beim Tätowieren wird der Körper verändert, wer sich tätowieren lässt muss wissen, dass dies mit Langzeitwirkung ist. D.h. ein richtig tätowiertes Motiv lässt sich nicht entfernen. Dies wurde vielen z.B. bei Namen als Motiv zum Verhängnis, da eine Änderung nicht wirklich möglich ist. Ein guter Tätowierer kann zwar versuchen, einige kleinere Schönheitskorrekturen vorzunehmen. Allerdings kann für ein optimales Aussehen keine Gewähr übernommen werden. Vielmehr ist es so, dass u.U. bei einem Korrekturversuch das komplette bestehende Tattoo Schaden nimmt, dass die Haut dauerhaft gerötet ist bzw. man einen Ausschlag bekommt.
Vor dem Stechen lassen des gewünschten Motivs heißt es daher, sich über die möglichen Langzeit-Konsequenzen absolut im Klaren zu sein. Bei der Motivauswahl sollte man sich genau überlegen, was man möchte. Vor dem Tätowieren sollte man sich genau überlegen, wohin man das Motiv haben möchte. Denn u.U. kann ein Tattoo an der falschen Stelle z.B. bei einem Vorstellungsgespräch einen negativen Eindruck beim zukünftigen Chef erwecken. Auch sollte man sich bereits im Vorfeld überlegen, ob man ein großflächiges Tattoo am ganzen Körper möchte, oder ob das Bildnis nur an einer bestimmten Stelle sichtbar sein soll. Professionelle Tätowierer klären ihren Kunden hierüber im Vorfeld der Behandlung auf. Es wird ausführlich über die Gefahren und Risiken bzw. die exakten Abläufe der Behandlung gesprochen. Der Interessent muss nach der dezidierten Erläuterung speziell zustimmen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung für ein Tattoo durch die Erziehungsberechtigten des Jugendlichen zu leisten.